Fachassistenten für Rechnungswesen und Controlling
1. Aufl. 2019
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E. Prüfung
1. Zulassungsvoraussetzungen
Zur Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistenten / -in Rechnungswesen und Controlling“ ist zuzulassen, wer
mit Erfolg die Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellte / Steuerfachangestellter“ abgelegt hat und danach mindestens zwei Jahren bei mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen ist.
ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt erfolgreich abgeschlossen hat und danach eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden nachweisen kann.
nachweist, dass er nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann) mindestens vier Jahre, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG praktisch tätig gewesen ist.
keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, aber mindestens sechs Jahre, davon mindestens vier Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchpr...