Fachassistenten für Rechnungswesen und Controlling
1. Aufl. 2019
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C. Internes Rechnungswesen
Das interne Rechnungswesen sichert die innerbetriebliche Informationsgewinnung, Adressaten sind primär die Unternehmensleitung und andere Personen oder Stellen im Unternehmen. Sie haben direkten Zugang zu den Informationen, ein besonderer Schutz ist nicht erforderlich. Das interne Rechnungswesen unterliegt deshalb grundsätzlich keinen gesetzlichen Regelungen oder anderen bindenden Vorschriften, das Instrumentarium kann ziel- und erkenntnisorientiert an die Anforderungen des jeweiligen Unternehmens angepasst werden.
Das zentrale Teilgebiet des internen Rechnungswesens ist die Kostenrechnung.
In einer Abgrenzungsrechnung wird das Gesamtergebnis aus der Finanzbuchhaltung in das Betriebsergebnis der Kosten- und Leistungsrechnung überführt.
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Externes Rechnungswesen | Internes Rechnungswesen | |
Ziel | Ermittlung des Gesamtergebnisses des Unternehmens | Aussagen über die Wirtschaftlichkeit des Betriebes |
Untersuchungsgegenstand | Alle Geschäftsfälle | Nur betriebsnotwendige Geschäftsfälle |
Untersuchungsgegenstand | Unternehmen | Betrieb |
Gesetzliche Grundlage | Handels- und Steuerrecht | keine |
Zeitbezug | vergangenheitsbezogen | gegenwarts- und zukunftsbezogen |
Teilgebiete | Buchhaltung, Jahresabschluss | KLR, Planun... |