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VGH Baden-Württemberg Urteil v. - 9 S 2567/17

Gesetze: Art. 2 Abs. 5 Richtlinie 2000/78/EG; VermG § 13 Abs. 1 Nr. 2; AGG § 1; AGG § 2 Abs. 1 Nr. 2; AGG § 6 Abs. 3; AGG § 8 Abs. 1; AGG § 10 S. 1 und 2

Leitsatz

Leitsatz:

Die in § 13 Abs. 1 Nr. 2 VermG festgesetzte Höchstaltersgrenze von 70 Jahren für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure ist mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2019 S. 1728
JAAAH-22443

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