Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 25 vom Seite 2093 Fach 7 Seite 4779

Vorabentscheidungsersuchen, Schlußanträge und EuGH-Entscheidungen im Bereich des Umsatzsteuerrechts

von Regierungsdirektor Hans U. Hundt-Eßwein, Rösrath

Diese Übersicht schließt an die Veröffentlichung vom in an. Es werden vornehmlich Vorabentscheidungsersuchen, Schlußanträge und EuGH-Entscheidungen aus dem Jahr 1995 dargestellt.

I. Vorabentscheidungsersuchen

1. Bemessungsgrundlage bei Warenverkäufen gegen Gutscheine

Das Value Added Tax (VAT) Tribunal, London, hat mit Beschl. v. - Rs. C-288/94 (UR 1995 S. 331) die Frage an den EuGH gerichtet, wie die Höhe der Gegenleistung zu bemessen ist, wenn der Hersteller Warengutscheine unter Nennwert an Einzelhändler verkauft, welche sie zum Nennwert an die Kunden verkaufen. Die britische Steuerbehörde geht davon aus, daß der Nennwert der Gutscheine die Gegenleistung darstellt, auch wenn die Einzelhändler einen Preisnachlaß auf den Nennwert erhalten. Der (UR 1991 S. 204) entschieden, daß Bemessungsgrundlage nur das Entgelt sei, was der Leistungsempfänger für die erhaltene Leistung tatsächlich aufwende. Wenn der Einzelhändler nicht den Nennwert der Gutscheine erziele, sondern seinen Rabatt weitergeben würde, so sei lediglich der geminderte Betrag das Leistungsentgelt. Auf diesen Sachverhalt berufen sich di...