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LSG Bayern Beschluss v. - L 12 SF 282/14 E

Gesetze: RVG § 48; RVG § 59; VV RVG Vorbemerkung 3 Abs. 4; VV RVG Nr. 3102

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine Anrechnung nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Geschäftsgebühr nach dem RVG in der bis zum geltenden Fassung verdient wurde.

2. Anzurechnen nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG auf die Verfahrensgebühr sind aber nur tatsächlich geleistete Zahlungen auf die Geschäftsgebühr (Fortführung von BayLSG, Beschluss vom , L 15 SF 133/15).

Fundstelle(n):
SAAAH-22398

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