1. Werden in einem Rubrum eines Mietvertrages für eine GmbH die beiden gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer bezeichnet und in den Unterschriftenzeilen beide Geschäftsführer aufgeführt, macht dies einen Hinweis erforderlich, dass die Unterzeichnung durch einen Geschäftsführer zugleich für den anderen erfolgt. Ein solcher Hinweis liegt in dem der Unterschrift beigefügten Firmenstempel (im Anschluss an OLG Rostock, MDR 2018,1307).
2. Der formularmäßige Ausschluss von Konkurrenzschutz-, Sortiments- und Branchenschutz in einem Einkaufszentrum stellt trotz Betriebspflicht und Sortimentsbindung keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs.1 BGB dar (im Anschluss an OLG Naumburg, NZM 2008,772; a.A. OLG Schleswig, NZM 2000,1008).
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 28/2019 S. 2031 ZIP 2019 S. 2161 Nr. 45 MAAAH-22374
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