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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug beim Einkauf von Billigtextilien
Der BFH gewährt erneut Aussetzung der Vollziehung (AdV) und erkennt den Vorsteuerabzug eines Textiliengroßhändlers vorläufig an, wenn in der Einkaufsrechnung über Billigtextilien lediglich die Warengattung wie „Hosen“, „Blusen“ etc. angegeben wird.
Es bleibt daher dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, ob für den Vorsteuerabzug die Angabe der Artikelnummer oder die Bezeichnung der Größe, Farbe, Marke, Hersteller und Modell der [i]Genügt Angabe der Warengattung?eingekauften Waren erforderlich ist.
Außerdem hält der BFH es für noch ungeklärt, ob beim Vorsteuerabzug ein Gutglaubensschutz bereits [i]Vorsteuerabzug bei Gutglaubensschutz? bei der Festsetzung der Umsatzsteuer berücksichtigt werden kann oder ob sich der Gutglaubensschutz erst im Billigkeitsverfahren nach §§ 163, 227 AO auswirkt.
Der [i]Zweite Entscheidung des BFH BFH hat bereits vor kurzem in ein...