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Neue Details zur Nutzung von Essensgutscheinen
BMF zu Einzelfragen der papiermäßigen oder digitalen Bezuschussung von Mahlzeiten
Arbeitgeber [i]BMF, Schreiben v. 18.1.2019 - IV C 5 - S 2334/08/10006-01 NWB IAAAH-05604 können die arbeitstägliche Verpflegung ihrer Mitarbeiter abgabenbegünstigt bezuschussen: entweder bei einer vorhandenen Kantine oder mit Essensgutscheinen zur Einlösung in Lokalen, Gaststätten und Geschäften. Der Beitrag erläutert die rechtssichere Abwicklung von Essensgutscheinen, die außer in der herkömmlichen Papierform auch in digitaler Form von der Finanzverwaltung akzeptiert werden. Die bezuschussten Mahlzeiten sind steuerlich und sozialversicherungsrechtlich privilegiert. Der lohnsteuerliche Vorteil besteht hauptsächlich darin, dass die arbeitstäglichen Mahlzeiten bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen weder mit dem tatsächlichen Preis noch mit dem Zuschuss, sondern nur mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten sind.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Steuerliche Grundsätze für Essensgutscheine bzw. -zuschüsse
Damit nicht der Zuschuss des Arbeitgebers zu Arbeitslohn führt, sondern höchstens der amtliche Sachbezugswert der Mahlzeit, muss sichergestellt und dokumentiert sein:
Der Wert des Essensgutscheins (Zuschuss) darf den jeweils geltenden Sachbezugswert um nicht mehr als 3,10 € übersteigen, also...