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NWB Nr. 52 vom Seite 4199 Fach 7 Seite 4709

Vorabentscheidungsersuchen, Schlußanträge und EuGH-Entscheidungen im Bereich des Umsatzsteuerrechts

- Eine Übersicht -

von Regierungsdirektor Hans U. Hundt-Eßwein, Rösrath

Spätestens seit der EuGH die deutsche Umsatzbesteuerung des Eigenverbrauchs nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG als in weiten Teilen nicht EG-konform beurteilt hat (vgl. Urt. v. , HFR S. 518; ihm folgend BStBl 1992 II S. 267, v. , BStBl 1994 II S. 370, v. - V R 65/93; siehe auch BStBl I S. 298), ist die Abhängigkeit des nationalen USt-Rechts von den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in das Bewußtsein der Rechtsanwender gerückt. Das harmonisierte Gemeinschaftsrecht auf der Grundlage sog. EG-Richtlinien, die der Umsetzung ins nationale Recht bedürfen, hat für die Auslegung des USt-Rechts im Gemeinschaftsgebiet Anwendungsvorrang. Soweit sich ein Stpfl. auf eine für ihn günstige Richtlinienvorschrift berufen kann, besteht sogar in Gestalt ”berufbarer” (d. h. eindeutiger, unbedingter und für ihn günstiger) Richtlinienvorschriften ein unmittelbarer Anwendungsvorrang gegenüber nationalen Vorschriften, die von der Richtlinie abweichen (siehe auch UR S. 355, und v. , UR 1988 S. 25). Die Kenntnis der neuen EuGH-Verfahren ist für den Steuerrechtsanwender daher von großem Interesse. Ebenso sollte der Praktiker heute wissen, in welchen Fällen deutsche oder auch ...