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IWB Nr. 13 vom Seite 507

Steuerliche Behandlung von Vorabgewinnen („carried interest“) in Frankreich

Jean-Paul Stévenard, Dipl. HEC (Paris), Associate Partner, Warth & Klein Grant Thornton AG

[i]Frankreich soll für die Finanzbranche attraktiver werdenZur Stärkung der steuerlichen Attraktivität Frankreichs wurden durch das Haushaltsgesetz 2019 die Regelungen für die steuerliche Behandlung von Vorabgewinnen, den sog. carried interest, neugestaltet. So sollten Anreize für Manager von Investmentfonds geschaffen werden, nach Frankreich zu ziehen – dies insbesondere vor dem Hintergrund des anstehenden Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union. Diese neuen Regelungen können unter bestimmten Bedingungen mit den bereits bestehenden steuerlich begünstigenden Regelungen in Frankreich für Zuwanderer kombiniert werden.

Bereits anlässlich des Kolloquiums „Europlace“ am wies Premierminister Edouard Philippe darauf hin, dass künftig Ausschüttungen aus Anteilen an Anlagevehikeln, die im Ausland erworben wurden und die man gemeinhin als „carried interest“ bezeichnet, systematisch als Kapitalgewinne aus beweglichem Vermögen behandelt und daher mit einem pauschalen Steuersatz von 30 % besteuert werden.

Die Reform, welche im Rahmen des „Gesetzes zur Stärkung und Transformation der Unternehmen“ (Loi P.A.C.T.E. - „Plan d'Action pour la Croissance et la Transformation des Entreprises“) im April 2019 beschlossen wurde, verfolgt folge...