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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 7 K 2482/10

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 4; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2

Umqualifizierung eines Gewinnanteils aus einer gewerblich geprägten Vorgesellschaft in eine Tätigkeitsvergütung

Leitsatz

  1. Fondsgesellschaften mit dem Unternehmenszweck das eingebrachte Kapital der Gesellschafter (Investoren) in Unternehmensbeteiligungen oder andere Vermögenswerte zu investieren und nach erfolgter Wertsteigerung zu veräußern sind auch bei gewerblicher Prägung als vermögensverwaltend einzustufen.

  2. Bei gewerblich geprägten Private-Equity-Fonds richtet sich die Besteuerung der Fondsinitiatoren nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG.

  3. Der in § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG geregelte Ausschluss des § 15 Abs. 3 EStG gilt auch für die Fondsgesellschaft als Quelle der Vergütungen.

Fundstelle(n):
VAAAH-22264

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