Umqualifizierung eines Gewinnanteils aus einer gewerblich
geprägten Vorgesellschaft in eine Tätigkeitsvergütung
Leitsatz
Fondsgesellschaften mit dem Unternehmenszweck das eingebrachte Kapital der Gesellschafter (Investoren) in Unternehmensbeteiligungen
oder andere Vermögenswerte zu investieren und nach erfolgter Wertsteigerung zu veräußern sind auch bei gewerblicher Prägung
als vermögensverwaltend einzustufen.
Bei gewerblich geprägten Private-Equity-Fonds richtet sich die Besteuerung der Fondsinitiatoren nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
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