GmbH-Beteiligung des Kommanditisten einer zweigliedrigen KG als Sonderbetriebsvermögen II
Leitsatz
Die Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH ist auch im Fall einer zweigliedrigen KG kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen,
wenn die GmbH über einen eigenen Geschäftsbetrieb von erheblichem Umfang verfügt (entgegen OFD NRW vom S 2242-2014/0003-St
114, juris).
In diesem Fall hält der Kommanditist die GmbH-Beteiligung nicht im wirtschaftlichen Interesse der Mitunternehmerschaft, da
er über diese Beteiligung Vermögensinteressen verfolgt, die erheblich über die Beteiligung an der KG hinausgehen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2019 S. 1776 Nr. 31 BBK-Kurznachricht Nr. 21/2019 S. 1005 DStZ 2019 S. 556 Nr. 16 EFG 2019 S. 1195 Nr. 14 EStB 2019 S. 511 Nr. 12 GStB 2020 S. 22 Nr. 1 KÖSDI 2019 S. 21343 Nr. 8 HAAAH-22260
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