Die Prüfung der Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen
6. Aufl. 2019
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Zugelassene Hilfsmittel für die bundeseinheitliche Prüfung
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Alle Handlungsbereiche |
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Handlungsbereich | |
Aufgabenstellung 1 |
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Aufgabenstellung 2 |
Für die oben genannten zugelassenen Gesetzestexte gilt:
für die Frühjahrsprüfung jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres
für die Herbstprüfung jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres
es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragrafen handelt, sind zulässig.
Strukturierung der schriftlichen Prüfung
Betriebliche Situationsbeschreibung; abgeleitete Aufgabenstellung 1
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Verordnung | Handlungsbereich | Punkte ca. |
§ 4 Abs. 1 | Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse | 15 |
§ 4 Abs. 2 | Steuern von Qualitätsmanagementprozessen | 20 |
§ 4 Abs. 3 | Gestalten von Schnittstellen und Projekten | 20S. 1116 |
§ 4 Abs. 4 | Steuern und ... |