Die Prüfung der Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen
6. Aufl. 2019
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Teil 5
Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
Gestalten von Schnittstellen und Projekten
Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
Führen und Entwickeln von Personal
Planen und Durchführen von MarketingmaßnahmenS. 779
Prüfungsanforderungen
Im Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, den Personaleinsatz zu planen, das Personal auszuwählen und zu beschaffen sowie Personalmaßnahmen umzusetzen. Aus- und Weiterbildung soll geplant, durchgeführt und kontrolliert sowie eine systematische Personalentwicklung und Personalförderung entsprechend den betrieblichen Erfordernissen organisiert werden.
Dabei soll gezeigt werden, dass Mitarbeiter, Auszubildende und Teams im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung rechtlicher Bestimmungen und soziokultureller Hintergründe geführt, angeleitet und motiviert sowie Kommunikationsprozesse gestaltet werden können.
S. 781
5. Führen und Entwickeln von Personal
5.1 Planen, Beschaffen, Auswählen und Einsetzen von Personal
5.1.1 Ziele der Personalpolitik
01. Welche Arten von Zi...