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BFH 13.02.2019 XI R 1/17, IWB 13/2019 S. 510

BFH | Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen

Die Klägerin hatte eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, gegen die rechtswidrige Verbreitung von Tonaufnahmen im Internet vorzugehen, an denen sie die Rechte hielt. Die Kanzlei richtete im Namen der Klägerin entsprechende Abmahnungsschreiben an die Rechteverletzer, in denen sie ihnen anbot, gegen Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nebst Zahlung einer näher bestimmten Summe von der gerichtlichen Verfolgung der Rechteverletzungen abzusehen.S. 511

Der BFH bestätigte die Auffassung des Finanzamtes, wonach auch zwischen Klägerin und Rechteverletzern ein Leistungsaustausch stattfand. Die Abmahnung diene nicht nur der Warnung des Verletzers, sondern auch der Streitbeilegung und der Kostenvermeidung, so dass eine berechtigte Abmahnung dem objektiven Interesse und mutmaßlichen Willen ...