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BMF | Rückwirkung der EU-Streitbeilegungsrichtlinie zum
Für das EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz ist eine Rückwirkung auf den vorgesehen, so das BMF in einem Scheiben v. . Das Gesetz zur Umsetzung der sog. EU-Streitbeilegungsrichtlinie ist noch im Gesetzgebungsverfahren (vgl. Kircher/Pfeiffer/Boch, IWB 13/2019 S. 526 – in diesem Heft). Die Implementierung in deutsches Recht musste aber zum Anfang des Monats Juli erfolgen. Daher können ab dem 1. Juli (Streitbeilegungs-)Beschwerden zu Streitfragen im Zusammenhang mit Einkommen oder Vermögen bereits ohne das zugrunde liegende Umsetzungsgesetz eingereicht werden, wenn sie in einem Steuerjahr erwirtschaftet wurden, das am oder nach dem beginnt (Art. 23 Abs. 2 RL (EU) 2017/1852). Mit Inkrafttreten des EU-DBA-SBG wird das kurze BMF-Schreiben gegenstandslos.