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Einkommensteuer | Kein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bei Erweiterung einer bereits bestehenden Wohnung
§ 92a EStG begünstigt nicht die Verwendung von Altersvorsorgekapital zur Tilgung eines Darlehens, das der Finanzierung der Kosten für die Erweiterung einer bereits bestehenden Wohnung dient (Bezug: § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 92b Abs. 1 Satz 3 EStG; § 255 HGB).
Nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG kann der Zulageberechtigte das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und nach § 10a EStG oder nach dem XI. Abschnitt des EStG geförderte Kapital in vollem Umfang oder unter bestimmten Voraussetzungen teilweise bis zum Beginn der Auszahlungsphase entweder unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer nach Satz 5 der Vorschrift begünstigten Wohnung (Alternative 1) oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens, wenn das dafür entnommene Kapital mindestens 3.000 € beträgt (Alternative 2 – Entschuldungsalternative), verw...BStBl 2007 II S. 693BStBl 2004 II S. 262