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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt
Das BMF hat sich zur Frage geäußert, ab wann ein Wasserfahrzeug als „vorhanden“ i. S. des Abschnitts 8.1 Abs. 2 Satz 2 UStAE anzusehen ist ( :001 NWB QAAAH-21301).
Hintergrund: Auch durch das NWB HAAAG-94166 (BStBl 2018 I S. 1012) konnten nicht alle Zweifelsfragen aus der Praxis zum Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für die Umsätze für die Seeschifffahrt geklärt werden. Hier heißt es in Abschnitt 8.1 Abs. 2 Satz 2 UStAE: „Ein Wasserfahrzeug ist frühestens ab dem Zeitpunkt seines (klassischen) Stapellaufs oder seines Aufschwimmens im Trockendock als „vorhanden“ anzusehen.“
Hierzu führt das BMF nunmehr aus: Abschnitt 8.1 Abs. 2 Satz 2 UStAE wird wie folgt gefasst: „Ein Wasserfahrzeug ist ab dem Zeitpunkt seiner Abnahme durch den Besteller als „vorhanden“ anzusehen.“
Hinweis: Das Schreiben is...BStBl 2018 I S. 1012