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BMF 25.06.2019 IV B 3 - S 1317/16/10058 :010, NWB 28/2019 S. 2028

Verfahrensrecht | Anwendung des Regelungsgehalts der Streitbeilegungsrichtlinie

Das zur Rückwirkung des EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetzes Stellung genommen.

Anmerkung:

Nach Art. 23 UA 2 der Streitbeilegungsrichtlinie können ab dem (Streitbeilegungs-)Beschwerden zu Streitfragen im Zusammenhang mit Einkommen oder Vermögen eingereicht werden, die in einem Steuerjahr erwirtschaftet werden, das am oder nach dem beginnt.