Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerabzug nach § 50a EStG bei „total buy out“
In zwei aktuellen Urteilen v. hat sich der BFH mit Fällen befassen müssen, denen im Kontext des § 50a EStG eine besonders umfangreiche, unbefristete und unwiderrufliche Nutzungsüberlassung zugrunde lag. Der BFH musste hier die Frage klären, ob es sich bei solchen Verträgen mit sog. total buy out noch um eine abzugssteuerpflichtige Nutzungsüberlassung handelt oder ob bereits ein Rechteverkauf vorliegt, der nicht der Abzugssteuer unterliegt ( NWB SAAAH-12519; NWB PAAAH-12507).
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Der Buy out -Begriff und aufgeworfene Rechtsfragen
Unter dem Begriff „buy out“ versteht man in der Medienbranche das Pauschalhonorar, zu dem der Künstler dem Rechteverwerter die entstandenen Rechte zur Nutzung überlässt. Im Fall der unbeschränkten Nutzungsüberlassung spricht man auch vom „total buy out“. In diesen Fällen verbleiben beim Urheber regelmäßig keine (weiter-)verwertbaren Rechte. Fraglich war, ob in diesen Fällen nicht tatsächlich ein (totaler) Rechteverkauf vorlag.
Dies ist entscheidend, da ein Nutzungsrecht nicht „überlassen“ wird, wenn es veräußert wird. Dem ist gleichzustellen, wenn sich ein überlassen...