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NWB Nr. 12 vom Seite 873 Fach 7 Seite 4053

Änderungen des Umsatzsteuergesetzes durch das Steueränderungsgesetz 1992

von Diplom-Finanzwirt Heinz Hünnekens, Bonn

Das finanzielle Schwergewicht des Steueränderungsgesetzes 1992 v. (BGBl I S. 297) liegt auf der - bis zuletzt heftig umstrittenen - Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 14 auf 15 v. H. ab 1. 1. 93, die Bund und Ländern Umsatzsteuer-Mehreinnahmen in Höhe von 12,3 Mrd. DM jährlich bescheren soll. Daneben enthält Artikel 12 des StÄndG 1992 punktuelle Änderungen des UStG, insbesondere bei den Steuerbefreiungen des § 4 UStG und der Durchschnittsatzbesteuerung des § 24 UStG. Die Einzelheiten ergeben sich aus den nachfolgenden Erläuterungen.

I. Ort der Leistung bei Dolmetschern und Übersetzern (§ 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG)

Nach bisheriger Verwaltungsauffassung wurden die Dolmetscher und Übersetzer mit ihren Leistungen nach § 3a Abs. 1 UStG dort besteuert, wo sie ihr Unternehmen betrieben (vgl. USt-Handausgabe 1987/88, B 11).

Durch eine Änderung des § 3a UStG werden diese Leistungen nunmehr in den Kreis derjenigen Leistungen einbezogen, bei denen sich der Leistungsort grundsätzlich nach § 3a Abs. 3 UStG richtet. Das bedeutet insbesondere, daß der Ort, an dem die Leistungen der Dolmetscher und Übersetzer ausgeführt werden, bei Leistungen an Unternehmer dort liegt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt.

Diese Regelung ...