Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung
6. Aufl. 2020
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§ 12b Elektronische Akte, elektronisches Dokument
Erläuterungen
1§ 12b RVG gilt in den Fällen, in denen der Steuerberater Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument bei Gericht einreicht, die seine Vergütung nach dem RVG betreffen.
2Hierbei handelt es sich um
Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG,
Vergütungsfestsetzung bei PKH, § 55 RVG,
Vergütungsfestsetzungsverfahren bei Pflichtverteidigung, § 55 RVG.
3Die elektronische Form ersetzt die gesetzliche Schriftform. Das Dokument soll mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß dem Signaturgesetz versehen sein.