Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-51366-4

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Berners - Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung Online

§ 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten

Jürgen F. Berners (November 2020)

Erläuterungen

I. Allgemeines

1§ 3 RVG regelt die Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten. Hier können Betragsrahmengebühren oder Wertgebühren entstehen. Vor den Sozial- und Landessozialgerichten ist der Steuerberater in Angelegenheiten nach § 28a und § 28p SGB IV vertretungsberechtigt.

II. Betragsrahmengebühren – Wertgebühren

2Die Gebührenart richtet sich danach, ob für das Verfahren das GKG anzuwenden ist oder nicht.

3Nach § 197a SGG werden Kosten nach dem GKG nicht erhoben, wenn in einem Rechtszug weder der Kläger noch der Beklagte zu den im § 183 SGG genannten Personenkreis gehören.

4Nach § 183 SGG ist das Verfahren kostenfrei, wenn an diesem als Kläger oder Beklagter beteiligt sind

Versicherte,

Leistungsempfänger,

hinterbliebene Leistungsempfänger,

Behinderte,

Sonderrechtsnachfolger nach § 56 SGB I,

sonstige Rechtsnachfolger einer der vorstehend genannten Personen, sofern diese einen von der Person geführten Rechtsstreit aufnehmen; nach § 183 Satz 2 SGG bleibt das Verfahren für den sonstigen Rechtsnachfolger dann für den laufenden Rechtszug, den er aufnimmt, kostenfrei; oder

Personen, die im Fall des Obsiegens zu den in § 183 Satz 1 und Satz 2 genannten Personen gehören würden (§ 183 Satz 3 SGG).

5Mit dem Begriff des „Versicherten“ ist ...

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