Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-51366-4

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Berners - Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung Online

§ 44 Verwaltungsvollstreckungsverfahren

Jürgen F. Berners (November 2020)

Erläuterungen

1Seit dem gelten die Vorschriften des RVG auch für die Vergütung des Steuerberaters im Verwaltungsvollstreckungsverfahren. Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten des 6. Teiles der AO, §§ 249 ff. AO.

2Hierunter fallen beispielsweise:

1.

Allgemein

Einstellung und Beschränkung der Vollstreckung, § 257 AO

einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung, § 258 AO

2.

Vollstreckung wegen Geldforderungen

Aufteilung einer Gesamtschuld, §§ 268 ff. AO

Pfändungen, §§ 281 ff. AO

eidesstattliche Versicherung, § 284 AO

Aussetzung der Verwertung, § 297 AO

Versteigerung, § 298 AO

Pfändung einer Geldforderung, §§ 309 ff. AO

3.

Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen, § 322 AO i. V. m. §§ 864 bis 871 ZPO, Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Arrest, §§ 324 ff. AO

Zwangsmittel, Zwangsgeld, Ersatzvornahme etc., §§ 328 ff. AO

3Bei der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen können folgende Gebühren entstehen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gebührentatbestand
Nr. VV-RVG
Satz/€
Verfahrensgebühr
3309
0,3
Terminsgebühr
3310
0,3
mehrere Auftraggeber
1008
0,3

4Die Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV-RVG entsteht für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung.

5Bei der Zwangsvol...

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