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Umsatzsteuer und Konkurs
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West)
Die zahlreichen Konkurse Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre haben sich auch steuerrechtlich ausgewirkt und insbesondere eine Vielzahl umsatzsteuerrechtlicher Probleme aufgeworfen, die in den letzten Jahren zu einer größern Anzahl von Entscheidungen des BFH geführt haben. Nicht weniger als sieben umsatzsteurrechtliche Entscheidungen mit Konkursvorgängen des BFH enthält das BStBl 1987 Teil II. Einige wenige dieser konkursrechtlichen Entscheidungen des BFH in der letzten Zeit sollen nach ihren Grundsätzen und Auswirkungen untersucht werden.
I. Der Vorsteuerrückforderungsanspruch des Finanzamts
Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG i. V. mit § 17 Abs. 1 UStG hat der Unternehmer die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz zu berichtigen, wenn das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich geworden ist. Die Rechtsprechung hat zu der Frage, wann das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich geworden ist, die Auffassung vertreten, daß dies nicht erst dann der Fall ist, wenn die Forderung schlechthin keinen Wert mehr hat, sondern auch schon d...BStBl II S. 389BStBl 1987 II S. 226