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Reform der Grundsteuer – Gesetzentwurf liegt vor!
Die Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD haben am den Gesetzentwurf zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsgesetzes beschlossen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Kernaussaugen der Neuregelung
Die Kernaussagen des Gesetzentwurfs aus dem Bereich des Bewertungs- und Grundsteuerrechts lassen sich wie folgt zusammenfassen:
[i]Stichtag für Hauptfeststellung: 1.1.2022Die Hauptfeststellung nach neuem Recht, d. h. die Bewertung von bundesweit ca. 36 Mio. wirtschaftlichen Einheiten, erfolgt auf den Stichtag , die darauf folgende Hauptfeststellung auf den . Mithin ist von einem siebenjährigen Hauptfeststellungszeitraum auszugehen.
Das grundsteuerliche Bewertungsverfahren ist wertabhängig.
[i]Länderöffnungsklausel Änderung des Grundgesetzes zur Verankerung einer Länderöffnungsklausel zwecks optionaler Abweichungsgesetzgebung.
Die neuen Grundsteuerwerte (ehedem: Einheitswerte) sollen den Grundsteuerfestsetzungen durch die Kommunen ab dem Jahr 2025 zugrunde gelegt werden.
[i]Dreistufiges ErmittlungsverfahrenDie Grundsteuer wird weiterhin in einem dreistufigen Verfahren ermittelt: Feststellung des Grundsteuerwerts (1) und Festsetzung des Grundsteuermessbetrags durch die Finanzämter (2), Festsetzung der Grundsteuer durch die Kommunen als Steuergläubiger (3).
[i]BodenrichtwertZentrale Größe für die Bewertung des Grund...