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BPatG Beschluss v. - 27 W (pat) 28/16

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 4 MarkenG, § 5 Abs 1 MarkenG, § 5 Abs 2 MarkenG, § 12 MarkenG, § 15 Abs 4 MarkenG, § 15 Abs 2 MarkenG, § 43 Abs 1 MarkenG

(Markenbeschwerdeverfahren – "LEZZO/Lezzo Gida Paz. San. Ve Tic. AS (geschäftliche Bezeichnung)/LEZZO (geschäftliche Bezeichnung)" – prägendes Firmenschlagwort – Berechtigung, die Benutzung der jüngeren Marke zu untersagen – zur Kennzeichnungskraft – Branchennähe – Verwechslungsgefahr -lediglich durch grafische Gestaltung kann ein Firmenschlagwort nicht seine eigentliche Funktion als solche verlieren – Vorbringen der fehlenden Durchsetzung des Firmenschlagwortes auf dem deutschen Markt und der fehlenden Bekanntheit – Unerheblichkeit in rechtlicher Hinsicht – Einrede mangelnder Benutzung - Unzulässigkeit)

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2018:100718B27Wpat28.16.0

Fundstelle(n):
GAAAH-21326

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