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Prozess | Zur qualifizierten Container-Signatur
Die im EGVP-Verfahren eingesetzte qualifizierte Container-Signatur genügt seit dem nicht mehr den Anforderungen des § 130 ZPO (im Anschluss an , NWB GAAAH-16836).
Die in einem Rechtsstreit um Zahlung rückständiger Miete durch ihren Prozessbevollmächtigten mit einem am um 11.36 Uhr an das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) übermittelten elektronischen Dokument vom selben Tag eingelegte Berufung der verklagten Mieterin war nicht fristgerecht. Die verwendete qualifizierte S. 1961elektronische Signatur (qeS) bezieht sich nach dem Transfervermerk nicht auf dieses elektronische Dokument selbst, sondern auf den Nachrichtencontainer (sog. Container-Signatur) und zwei Anhängen jeweils im PDF-Format, bei denen es sich um den Berufu...