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GmbH | Fremdgeschäftsführer als Arbeitnehmer i. S. des AAG
Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist bei europarechtskonformer Auslegung jedenfalls insoweit als Arbeitnehmer i. S. von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AAG) anzusehen, wie bei einer Kündigung seines Geschäftsführerdienstvertrags der sachliche Anwendungsbereich des AAG über § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG eröffnet ist.
Die Rspr. des BGH, wonach Organmitglieder keine Arbeitnehmer i. S. der arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind, sondern selbst Arbeitgeberfunktionen ausüben (vgl. nur , NWB WAAAD-45962, Rz. 7 m. w. N.; ebenso , NWB FAAAH-09996, Rz. 24), steht nach Ansicht des Gerichts der Einordnung des Fremdgeschäftsführers einer GmbH als Arbeitnehmer i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG nicht entgegen. Nach st. Rspr. des EuGH ist die Natur des Besch...