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NWB Nr. 27 vom Seite 1952

BFH beurteilt Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld als laufenden Arbeitslohn

Dr. Lukas Hilbert

Mit Urteil v.  - IX R 44/17 ( NWB WAAAH-17068) hat der BFH entschieden, dass sog. Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld nicht als Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, sondern als laufender Arbeitslohn i. S. des § 19 EStG anzusehen sind. Wesentlich ist dies, weil die Gelder bei dieser Einordnung nicht tarifermäßigt (nach der zu einer Abmilderung des Progressionsnachteils führenden sog. Fünftelregelung für außerordentliche Einkünfte) besteuert werden können.

Der Entscheidung lag der Fall eines Steuerpflichtigen zugrunde, der seit mehr als 24 Jahren als Arbeitnehmer bei einer AG beschäftigt war. Aufgrund einer bevorstehenden Werksstilllegung kam es zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung. Dies war in einem dreiseitigen Vertrag zwischen dem Steuerpflichtigen, der AG und einer rechtlich eigenständigen und nicht mit der AG verbundenen Transfer-GmbH geregelt worden. Ferner wurde auf dieser Grundlage ein auf zwei Jahre befristetes Arbeitsverhältnis zwischen dem Steuerpflichtigen und der GmbH begründet; Geschäftsgrundlage für dieses Arbeitsverhältnis war die Gewährung von seitens der Bun...