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Investmentsteuer – Anwendungsfragen zum InvStG (BMF)
Das BMF hat ein 152-seitiges Schreiben zu Anwendungsfragen zum InvStG in der ab dem geltenden Fassung veröffentlicht. Die Regelungen dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle ab dem Veranlagungszeitraum 2018 anzuwenden. Bei Sachverhalten, die unter die Regelungen dieses Schreibens fallen, sind vorherige BMF-Schreiben sowie Antwortschreiben des BMF an Verbände nicht mehr anzuwenden.
Quelle: -1/16/10010 :001, NWB YAAAH-16454