Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuer – Anzuwendende Bewertungsverfahren für Berliner Grundstücke (SenFin)
Die Bedarfsbewertung Berliner Grundstücke (Grundvermögen) ab 2009 für Zwecke der Erbschaft-/Schenkung- und Grunderwerbsteuer erfolgt nach den §§ 151-157 und §§ 176-198 sowie den Anlagen 21 bis 26 zum BewG. Das für Berliner Grundstücke jeweils anzuwendende Bewertungsverfahren und die dafür zu verwendenden Bewertungsansätze ergeben sich abhängig vom Bewertungsstichtag aus der „Übersicht für Berliner Grundstücke“ (vgl. Anlage zu diesem Runderlass, NWB ZAAAH-16500), die auf den Stand v. aktualisiert wurde.
Die Bewertungsverfahren und gesetzlichen Entwicklungen der Bedarfsbewertung ab 2009 wurden im Runderlass BewGrdV2009-Nr. 4 v. beschrieben.
Ertragswertverfahren für Berliner Grundstücke (§§ 184 ff. BewG):
Für Bewertungsstichtage bis zum erfolgt die Beda...