NWB-EV Nr. 7 vom Seite 217

Die Grundsteuerreform – ein Mammutprojekt

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Der Großen Koalition wurde gerade in der letzten Zeit häufig von verschiedenen Seiten vorgeworfen, sich zu sehr mit sich selbst und zu wenig mit Politik zu beschäftigen. Jetzt scheint sie Kritikern das Gegenteil beweisen zu wollen und trifft innerhalb kurzer Zeit einige größere Entscheidungen: bereits Anfang Juni bei acht Gesetzen zur Migration und nur zwei Wochen später bei der Grundsteuer.

Dass eine Änderung der Grundsteuer nicht einfach werden würde, war allen klar. Zum Teil zähes Ringen und (unerwartet) große Kompromisse waren die Folge. Doch der Durchbruch ist da: Die Vertreter der Großen Koalition haben sich in der Nacht zum 17. Juni in Berlin auf die künftige Grundsteuer geeinigt. Dabei wurde auch die – insbesondere von der CSU geforderte – Öffnungsklausel durchgesetzt. Die Länder bekommen somit die Möglichkeit, bei der Berechnung der Grundsteuer vom „wertabhängigen Modell“ abzusehen und anstelle dessen z. B. das Flächenmodell vorzusehen.

Das Kabinett hat dem Gesetzespaket per Umlaufverfahren zugestimmt. Die Öffnungsklausel macht eine Änderung des Grundgesetzes notwendig; hierfür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich. FDP und Grüne signalisierten bereits am 17. Juni ihre grundsätzliche Bereitschaft hierzu. „Wir erwarten aber volle Kooperationsbereitschaft der Regierung“, sagte der FDP-Finanzexperte Florian Toncar der Badischen Zeitung. Eine Lösung werde es aber nur durch Verhandlungen auf Augenhöhe geben. „Ein Durchwinken der bürokratischen Vorschläge der Koalition zur Grundsteuer wird es sicher nicht geben“ (Badische Zeitung online ).

Dass die Reform der Grundsteuer das derzeit größte steuerrechtliche Projekt der Bundesregierung ist, zeigt auch der Umfang des Gesetzentwurfs v. . Der Entwurf umfasst – die Gesetzesbegründung eingeschlossen – 148 Seiten. Darüber hinaus liegt noch ein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken („Grundsteuer C“ für Baugrundstücke – 9 Seiten) vor. Das BewG würde um 17 Anlagen mit Bewertungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundstückswerte erweitert. Mathias Grootens analysiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung v. ab der und unterzieht ihn einer kritischen Analyse.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB-EV 7/2019 Seite 217
NWB SAAAH-21202