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BFH zur doppelten Haushaltsführung
Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf der Zweitwohnung keine Werbungskosten
[i]Schmidt, Doppelte Haushaltsführung, Grundlagen NWB IAAAE-70154 Zu den abzugsfähigen Erwerbsaufwendungen bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gehören insbesondere die tatsächlichen Kosten der Unterkunft. Im hier besprochenen Urteil v. - VI R 15/17 NWB OAAAH-16012 hat der BFH nun jedoch entschieden, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung zur Darlehensablöse im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung nicht darunter zu zählen ist.
I. Wohnungsverkauf bei Beendigung der Tätigkeit
[i]Doppelte Haushaltsführung in EigentumswohnungDie zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger unterhielten im Streitjahr 2012 einen gemeinsamen Hausstand. Aufgrund einer bis Ende 2011 ausgeübten nichtselbständigen Tätigkeit in einer anderen Stadt wohnte der Kläger am dortigen Beschäftigungsort in einer Eigentumswohnung mit einer Wohnfläche von 85 qm, die die Kläger als hälftige Miteigentümer im Jahr 2003 erworben hatten. Zur Finanzierung hatten sie gesamtschuldnerisch zwei Darlehen aufgenommen. Mit notariellem Vertrag vom November 2011 veräußerten die Kläger die Eigentumswohnung; die Wohnungsübergabe fand im Januar 2012 statt.
[i]Schuldzinsen und VorfälligkeitsentschädigungAuf die Darlehensverträge leisteten die Steuerpflichtigen im Jahr 2012 Schuldzinsen und eine Vorfälligkeitsentschädigung; für beides ...