Bewertung der Pensionsrückstellung
eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Leitsatz
Auch bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer, dem aufgrund
einer Entgeltumwandlung, die den Tatbestandsmerkmalen des § 1 Abs.
2 BetrAVG entspricht, eine Versorgungszusage gewährt worden ist,
ist der Barwert-Teilwert-Vergleich vorzunehmen und mindestens der
Barwert der unverfallbaren künftigen Pensionsleistungen zu passivieren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2020 S. 624 Nr. 11 BB 2020 S. 684 Nr. 12 EFG 2019 S. 1375 Nr. 16 EStB 2020 S. 29 Nr. 1 KÖSDI 2019 S. 21422 Nr. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 20/2019 S. 796 RAAAH-21130
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