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Körperschaftsteuer | Kapitalertragsteuer für vGA einer dauerdefizitären kommunalen Eigengesellschaft
(1) Der Ausschluss der Rechtsfolgen einer vGA gem. § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i. d. F. des JStG 2009 gilt nicht nur für die begünstigte dauerdefizitäre Eigengesellschaft, sondern auch für die kapitalertragsteuerlichen Folgen beim (unmittelbaren oder mittelbaren) Anteilseigner. (2) Der Bestandsschutz gem. § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i. d. F. des JStG 2009 setzt voraus, dass vor dem für den konkreten Einzelfall bestandskräftige – oder zumindest unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangene – Bescheide existieren oder eine verbindliche Auskunft erteilt wurde (Bezug: § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i. d. F. des JStG 2009; § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und 3, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 44 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5 Satz EStG; § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
(1) Gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 KStG sind bei Kapitalgesellschaften die R...