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FG Berlin-Brandenburg 09.04.2019 5 K 5119/18, BBK 15/2019 S. 712

Umsatzsteuer | Vorsteuer aus Bewirtung trotz Verstoß gegen besondere Aufzeichnungspflichten nach § 4 Abs. 5 EStG

Der Unternehmer kann die Vorsteuer aus Bewirtungsrechnungen, die formell den einkommensteuerlichen Anforderungen an Bewirtungsrechnungen nicht entsprechen, geltend machen, wenn es sich um unternehmerisch veranlasste Geschäftsessen handelte und die Bewirtungskosten angemessen waren.S. 713

Im [i]Rechnungsangaben wurden erst vier Jahre später nachgeholt Streitfall hatte der Kläger, ein Unternehmensberater, die Vorsteuer aus Bewirtungsrechnungen geltend gemacht, die keine Eintragungen zum Anlass der Bewirtung und zu den Teilnehmern der Bewirtung enthielten. Vier Jahre später holte er die Angaben nach. Das Finanzamt erkannte die Vorsteuer nicht an, weil die Ergänzung der Angaben nicht zeitnah erfolgt war und damit das Betriebsausgabenabzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG i. V. mit § 15 Abs. 1a UStG galt.

Das [i]Nur einkommensteuerliche Folgen FG gab dem Kläger statt: Für den Vorsteuerabzug kommt es nur darauf an, dass die Bewirtun...