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BFH 04.04.2019 VI R 18/17, BBK 13/2019 S. 619

Steuerrecht | Kosten für Einrichtung der Wohnung bei doppelter Haushaltsführung absetzbar

Die Begrenzung der Kosten für die Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung auf monatlich 1.000 € gilt nicht für die Kosten der Einrichtung der Zweitwohnung. Der Arbeitnehmer kann also die Kosten für die erforderlichen Einrichtungsgegenstände uneingeschränkt absetzen, auch wenn der Höchstbetrag des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG von 1.000 € bereits durch die Miete ausgeschöpft ist.

Nach [i]Abschreibung als GWG oder lineare AfA dem BFH gilt der Höchstbetrag nur für den Gebrauch der Wohnung. Dies sind bei einer angemieteten Zweitwohnung die Miete und die warmen und kalten Betriebskosten einschließlich Stromkosten. Bei einer Eigentumswohnung am Beschäftigungsort sind dies die AfA und die Schuldzinsen. Die Einrichtungskosten können daher entweder

  • bei Anschaffungskosten bis zu 800 € netto sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter oder

  • be...