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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 06 | Vermietung: Keine vorweggenommenen Werbungskosten bei Nießbrauch

Der Eigentümer kann – so aktuell der BFH – Aufwendungen für sein mit einem lebenslänglichen Nutzungsrecht eines Dritten belasteten Grundstück regelmäßig nicht als vorab entstandene Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehen, solange ein Ende der Nutzung durch den Dritten nicht absehbar ist. Gründe, die eine unterschiedliche Behandlung von Erhaltungsaufwand und Schuldzinsen im Rahmen des Werbungskostenabzugs rechtfertigen könnten, bestehen insoweit nicht.

Wir beginnen mit zwei Entscheidungen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. So hat der Bundesfinanzhof jüngst bekräftigt: Ist ein Grundstück mit einem lebenslänglichen Nutzungsrecht eines Dritten – sprich: einem Nießbrauch – belastet, kann der Eigentümer seine Aufwendungen regelmäßig nicht als vorab entstandene Werbungskosten abziehen. Dies gelte zumindest, solange ein Ende der Nutzung durch den Dritten nicht absehbar ist.

Das FG Baden-Württemberg hatte in erster Instanz noch entschieden: Die Finanzierungskosten für den Erwerb eines Grundstücks können auch dann vorweggenommene Werbungskosten sein, wenn das Grundstück mit einem Nießbrauch belastet ist. Vorausgesetzt, der Steuerpflichtige beabsichtigt nach dem We...