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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 04 | Anrechnung Gewerbesteuer: BFH-Rechtsprechung zu § 35 EStG ist ab 2020 allgemein anzuwenden

Das BMF hat kürzlich sein Schreiben aus dem Jahr 2016 zur Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG aktualisiert. Die Verwaltung akzeptiert die jüngsten Entscheidungen des BFH und hat ihr Schreiben entsprechend angepasst. Die Verwaltungsanweisung ist erst ab dem Veranlagungszeitraum 2020 anzuwenden. Auf Antrag können Steuerpflichtige die neuen Regeln aber bereits vor 2020 bei der Ermittlung der Steuerermäßigung zugrunde legen.

Als Nächstes kommen wir zu der Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 35 EstG. Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich sein Schreiben hierzu aus dem Jahr 2016 aktualisiert.

Die Vorschrift sieht eine Ermäßigung der auf die gewerblichen Einkünfte entfallenden Einkommensteuer vor – durch die Anrechnung der Gewerbesteuer. Hintergrund ist, dass die gewerblichen Einkünfte von Einzelunternehmern und Mitunternehmern wirtschaftlich sowohl mit der Einkommensteuer als auch mit der Gewerbesteuer belastet sind, ohne dass dieser Doppelbelastung durch einen niedrigen Steuersatz Rechnung getragen wird. Anders als bei Kapitalgesellschaften, bei denen die Körperschaftsteuer bekanntlich nur 15 % beträg...