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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 16 | Umsatzsteuer: Vermietung von Ferienwohnungen als Reiseleistung

Die Vermietung von Ferienwohnungen, die der Unternehmer von anderen Unternehmern angemietet hat, unterliegt laut einem aktuellen BFH-Urteil der Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Dabei ist der Regelsteuersatz anzuwenden (keine Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Es handelt sich um die Anschlussentscheidung zu einem Urteil des EuGH, der den Begriff des Reisebüros weit ausgelegt hat.

Wir kommen nun zur Umsatzsteuer. – Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs unterliegt die Vermietung von Ferienwohnungen, die ein Unternehmer von den Eigentümern angemietet hat, der Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Dabei ist der Regelsteuersatz anzuwenden. Der ermäßigte Steuersatz für die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen kann nicht beansprucht werden.

Es handelt sich um die Anschlussentscheidung zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs . Die Luxemburger Richter haben den Begriff des Reisebüros weit ausgelegt.

Im Streitfall vermieteten Unternehmen Ferienwohnungen und Ferienhäuser im eigenen Namen an Privatkunden. Sie handelten also nicht als Vermittler. Die Immobilien hatten sie ihrerseits von den Eigentümern angemietet. Die Unternehmen sorgten für die Reinigung der Unterkünfte und o...