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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 15 | Beschränkte Steuerpflicht: Total buy out-Vertrag entlastet nicht von der Pflicht zum Steuerabzug

Der BFH hat im Hinblick auf die Übertragung von Urheberrechten rechtliche Klarheit geschaffen. Selbst bei praktisch vollständiger Nutzungsüberlassung von Urheberrechten (im Streitfall Rechte an einem Drehbuch) ist der Erwerber verpflichtet, bei beschränkt Steuerpflichtigen die Abzugsteuer anzumelden und an das Finanzamt zu entrichten. Ob sich durch die abzusehende Reform des deutschen Urheberrechts eine Änderung ergeben wird, bleibt abzuwarten.

Das nächste Urteil, das wir für Sie ausgewählt haben, betrifft den Steuerabzug bei der Übertragung von Urheberrechten durch beschränkt Steuerpflichtige.

Bei beschränkt Steuerpflichtigen wird die Einkommensteuer im Wege des Steuerabzugs erhoben bei Einkünften, die aus Vergütungen für die Überlassung der Nutzung von Urheberrechten herrühren. Die Veräußerung eines Rechts unterliegt hingegen nicht dem Steuerabzug.

Im Streitfall hatte ein Medienkonzern von einer im Ausland ansässigen Gesellschaft die Rechte an einem Drehbuch für die Verfilmung gekauft – gegen eine einmalige Pauschalvergütung von 20.000 €. Es handelte sich um einen Total buy out-Vertrag. Auf gut Deutsch: Es wurden praktisch alle Rechte an dem urheberrechtlich ge...