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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 14 | Mantelkauf: Nachträgliche Beantragung eines fortführungsgebundenen Verlustvortrags ist möglich

Das Thüringer FG hat rechtskräftig entschieden, dass das Wahlrecht, einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG geltend zu machen, bis zur materiellen Bestandskraft des Körperschaftsteuerbescheids ausgeübt werden kann. § 8d Abs. 1 Satz 5 KStG enthalte keine gesetzliche Ausschlussfrist und beschränke das Wahlrecht nicht auf eine ausschließliche Geltendmachung in der ersten eingereichten Körperschaftsteuererklärung.

Eine Erwähnung wert ist auf jeden Fall auch ein aktuelles Urteil des Thüringer FG – zu §  8d K S t G .

Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber für bestimmte Fälle die Möglichkeit geschaffen, die steuerlichen Verlustvorträge zu erhalten – trotz eines schädlichen Wechsels der Anteilseigner i. S. des § 8c KStG. Paragraf 8d ermöglicht einen – wie das etwas sperrig heißt – fortführungsgebundenen Verlustvortrag. Vor allem Start-ups, die gerade in den ersten Jahren negative Einkünfte aufweisen, soll damit geholfen werden. Sie sind oft zur Finanzierung ihres Unternehmens auf den Wechsel der Anteilseigner angewiesen.

Den Vortrag der Verluste knüpft das Gesetz an Bedingungen. So muss der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft erhalten bleiben und eine anderweit...