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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 12-13 | Bilanzierung: Keine Pflicht zur Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens bis GWG-Grenze

Der Grundsatz der Wesentlichkeit erlaubt es, unwesentliche Elemente bei der Bilanzierung außer Betracht zu lassen. In Fällen von geringer Bedeutung kann daher bei überperiodischen Betriebsausgaben auf eine aktive Rechnungsabgrenzung verzichtet werden. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des FG Baden-Württemberg dann, wenn die GWG-Grenze von 800 € nicht überschritten ist. Die Verwaltung geht aber wohl nach wie vor davon aus, dass ein Verzicht generell nicht zulässig ist.

Eine wichtige Erleichterung für bilanzierende Steuerpflichtige ergibt sich aus einem erfreulichen Urteil des FG Baden-Württemberg. Danach kann in Fällen von geringer Bedeutung auf eine aktive Rechnungsabgrenzung verzichtet werden.

Sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich ist ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, wenn Ausgaben vor dem Abschlussstichtag Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Durch einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben in dem Jahr als Aufwand ausgewiesen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind. Die Steuerpflichtigen sind bei überperiodischen Betriebsausgaben verpflichtet, einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Es besteht k...