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NWB Nr. 5 vom Seite 303 Fach 6 Seite 4037

Änderungen der Lohnsteuer durch die Lohnsteuer-Richtlinien 2000

von Oberamtsrat Klaus Klöckner, Bonn

Die LStR 2000 berücksichtigen die Rechtsentwicklung, insbesondere durch das StEntlG 1999, durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und durch das StEntlG 1999/2000/2002. Außerdem enthalten die neuen Richtlinien neben materiellen Änderungen des LSt-Rechts auch formelle Änderungen. Diese ergeben sich aus der Umgestaltung der LStR nach dem Konzept der EStR, d. h. Überführung der BFH-Rspr., der im BStBl veröffentlichten BMF-Schreiben und der Beispiele in einen alphabetischen Hinweisteil, der kein formeller Richtlinienbestandteil ist. Dabei wird auch die Zitierweise den EStR angepaßt.

Nachstehend wird auf die materiellen Änderungen und die wesentlichen Klarstellungen hingewiesen, die in den ab anzuwendenden LStR 2000 enthalten sind.

1. Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses (R 9 LStR 2000)

Die Richtlinie ist an die zwischenzeitlichen Rechtsänderungen angepaßt worden, z. B. an die Fünftelungsregelung (§ 39b Abs. 3 Satz 9 EStG). Außerdem wird darauf hingewiesen, daß steuerfreie Entlassungsabfindungen auch an AN gezahlt werden können, deren Lohn als Arbeitslohn aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis steuerfrei ist (§ 3 Nr. 39 EStG).

2. Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (R 18 LStR 2000)

Nach dem Altersteilzeitgesetz gezahlte Aufs...BGBl 1999 I S. 1648