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Tabelle der Lohnsteuerbelastung 1993 für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
I. Auswahl der Steuerklassen
Eine Beschränkung muß aus Platzgründen erfolgen. Ausgewählt wurden die Steuerklassen I/0, III/0 und III/2.
II. Anwendung der Lohnsteuertabellen
Für Jahresarbeitslöhne bis 120 000 DM kann die LSt unmittelbar aus der Tabelle der LSt-Belastung abgelesen werden. An die Stelle der mit* versehenen Steuerbeträge treten jedoch beim LSt-Abzugsverfahren die in der Jahres-LSt-Zusatztabelle ausgewiesenen Beträge (s. NWB F. 6 S. 3498-3500). So hat z. B. ein lediger AN mit einem Jahresarbeitslohn von 20 000 DM in Steuerklasse I im Jahre 1993 nach der Jahres-LSt-Zusatztabelle beim laufenden Lohnsteuerabzug 1 431 DM an LSt zu zahlen (anstatt 1 710 DM nach der allgemeinen Jahres-LSt-Tabelle). Grund für die Aufstellung der LSt-Zusatztabelle ist der nach dem ab 1993 sicherzustellen ist, daß bei der Lohn- und Einkommensbesteuerung dem Stpfl. die Erwerbsbezüge steuerfrei zu belassen sind, die er zur Deckung eines existenznotwendigen Bedarfs benötigt. Ausführlich hierzu Klöckner, NWB F. 6 S. 3493 ff.
III. Berechnung der Lohnsteuer bei Jahresarbeitslöhnen über 120 000 DM
Bei Jahresarbeitslöhnen über 120 000 DM ist bei d...