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Steuerfreistellung des Existenzminimums beim Lohnsteuerabzug 1993
I. Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrags
Der geltende ESt-Tarif enthält pro Jahr und Stpfl. einen Grundfreibetrag von 5 616 DM. Dadurch soll das Existenzminimum von der ESt freigestellt werden.
In der am bekanntgegebenen Entscheidung vom 25. 9. 1992 (a. a. O.) hat das BVerfG festgestellt, daß die Höhe des Grundfreibetrags mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, weil der durchschnittliche Sozialhilfebedarf deutlich über dem einkommensteuerlichen Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag ist deshalb seit 1978 verfassungswidrig. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, mit Wirkung ab eine umfassende Neuregelung zu schaffen. Bis dahin bleiben aber die für verfassungswidrig erkannten Regelungen weiter anwendbar. Es besteht deshalb verfassungsrechtlich keine Notwendigkeit, wegen des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags Steuerfestsetzungen für die Vergangenheit bis ein schließlich 1992 zu ändern.
Eine rückwirkende gesetzliche Neuregelung ist nicht erforderlich. Für den Fall, daß sich der Gesetzgeber dennoch zu einer - sei es auch begrenzten - rückwirkenden Neuregelung entschließen sollte, muß die Rückwirkung für alle Stpfl. gelten. Eine Unterscheidung zwischen rechtsf...