Frage des Vorliegens einer steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung; erforderlicher Beleg- und Buchnachweis; Vorsteuerabzug
– Nachweis der Voraussetzungen, Feststellungslast
Leitsatz
1. Der Unternehmer hat die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 Satz 1 UStG gem. § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. UStDV beleg-
und buchmäßig nachzuweisen. Gem. § 17a Abs. 1, 2 UStDV hat der Stpfl. bei i.L. durch Belege nachzuweisen, dass er oder der
Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat. Der Stpfl. hat „Gelangensbestätigungen”
vorgelegt, die den Anforderungen des § 17a Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStDV nicht gerecht werden, da notwendige Angaben wie Ort und
Monat des Erhalts bzw. Monat des Endes der Beförderung der Gegenstände nicht enthalten.
2. Die Stempel auf den Rechnungen, wonach jeweils versichert wird, dass die Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert
wird, sieht der erkennende Senat als nicht ausreichend an. Denn es handelt sich hierbei um eine bloße Absichtserklärung. §
17a UStDV fordert aber den Nachweis des Gelangens in das übrige Gemeinschaftsgebiet.
3. Ein Beweis durch Zeugen kommt als Ersatz für den gesetzlich vorgesehenen Buch- und Belegnachweis grundsätzlich nicht in
Betracht, und zwar weder von Amts wegen noch auf Antrag.
4. Für das Vorliegen der Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug trifft den Unternehmer die Feststellungslast, weil es sich um
steuermindernde Tatsachen handelt. Im Streitfall scheitert der Vorsteuerabzug aus den streitigen Rechnungen, weil keine Rechnung
i.S.v. § 14 UStG vorliegen, da keine hinreichenden Leistungsbeschreibungen i.S.d. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG enthalten
sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2019 S. 15 Nr. 25 EFG 2019 S. 1137 Nr. 13 GStB 2019 S. 325 Nr. 9 EAAAH-19540
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.