Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuer aus Anteilshandel bei Gesellschaftern von „Zebra-Gesellschaften”
I. Problemstellung
Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob der Gewinn eines gewerblichen Gesellschafters (beispielsweise GmbH oder gewerblich geprägte Personengesellschaft) aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer sog. „Zebra-Gesellschaft„ zum Gewerbeertrag des Gesellschafters gehört.
Beispiel:
Gegenstand des Unternehmens der GmbH sind die Bildung geschlossener Immobilienfonds und der Handel mit Fondsanteilen. Bei der Bildung der Immobilienfonds ist die GmbH als Treugeberin über eine Treuhänder-GmbH Gründungs-Gesellschafterin der Fonds, die jeweils als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert sind. Die Fonds-GbR erwirbt oder errichtet eine Immobilie, die zur gewerblichen Nutzung langfristig vermietet wird. Nach Erarbeitung der Konzeption des Immobilienfonds veräußert die GmbH ihre Anteile an verschiedene natürliche Personen jeweils durch anteilige Abtretung der Treugeberstellung. Die Gewinne aus der Veräußerung der Fondsanteile werden von den Gesellschafts-Finanzämtern, die für die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte der einzelnen Fonds-GbR zuständig sind, nicht mit in die Gewinnfeststellung einbezoge...