Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 12 vom Seite 473

Steuerabzug beim „total buy out“ in der digitalen Geschäftswelt

Anmerkung zu den BFH-Urteilen vom 24.10.2018 - I R 69/16 und I R 83/16

StB/FB IStR Dirk Roßmann und StB Oliver Lohmar

Der BFH hat die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, wonach im Bereich der beschränkten Steuerpflicht auch der sog. „total buy out“ als umfassende Rechteüberlassung dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegt. Er begründet dies mit der zivilrechtlichen Unveräußerlichkeit von Urheberrechten. Der „total buy out“ stellt deshalb keinen – nicht dem Steuerabzug unterliegenden – Rechtekauf dar. Die Praxis hat sich hierauf entsprechend einzustellen.

Kernfragen
  • Was ist ein „total buy out“?

  • Unterliegt ein „total buy out“ dem Steuerabzug nach § 50a EStG?

  • Welche Besonderheiten sind bei digitalen Geschäftsmodellen beim Steuerabzug zu beachten?

I. Einführung

[i]Nacke, „Total buy out“-Vertrag entlastet nicht von der Steuerabzugspflicht, NWB Online NWB ZAAAH-13331Ritzkat, Steuerabzugsverfahren § 50a EStG, infoCenter NWB RAAAC-47095Kraft/Weigert, in: Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG Kommentar, 4. Aufl. 2019, § 50a NWB DAAAG-96629 In einem globalisierten und zunehmend digitalisierten Geschäftsfeld stehen grenzüberschreitende Rechteüberlassungen an der Tagesordnung unternehmerischer Tätigkeiten. Die Vielzahl unterschiedlich ausgestalteter Sachverhalte geht mit einer Vielzahl steuerlicher Fragestellungen einher. Im grenzüberschreitenden Kontext stehen dabei häufig Fragen des Steuerabzugs im Mittelpunkt. Die zutreffende Abwicklung solcher...